Mulitplikator/Innen-Schulung
In der Schulung für zukünftige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren lernen Sie das Schulungsmaterial kennen. Sie verwenden es für Schulungen zum Thema „Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ im Auftrag einer zuständigen Stelle in Ihrer Landeskirche. Sie lernen die Funktionen der Internetseite kennen, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützt. Qualifizierte Referentinnen und Referenten vermitteln die Inhalte.
In der Schulung für zukünftige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren lernen Sie das Schulungsmaterial kennen. Sie verwenden es für Schulungen zum Thema „Schutz vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ im Auftrag einer zuständigen Stelle in Ihrer Landeskirche. Sie lernen die Funktionen der Internetseite kennen, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützt. Qualifizierte Referentinnen und Referenten vermitteln die Inhalte.
Sie bringen mit:
• Erfahrung mit Gruppenarbeit
• Gruppenleitungskompetenz
• Interesse am Thema
• Sprachfähigkeit zum Thema sexualisierte Gewalt
• Vermittlungskompetenz
• Strukturkenntnisse Kirche und/oder Diakonie und Feldkompetenz
• Bereitschaft zur eigenen Weiterentwicklung
• Austausch und Selbstreflexion
• Grundkenntnisse zum Themenbereich sexualisierte Gewalt
• Beauftragung durch die Landeskirche
Sie können an der Schulung teilnehmen, wenn Sie als Multiplikatorin oder Multiplikator von einer zuständigen Stelle in Ihrer Landeskirche vorgesehen sind. Diese Stelle meldet Sie zur Schulung an.
Anmeldung:
Stephanie Gonschior
Telefonnummer: 0521/594-208 oder per Email: stephanie.gonschior@lka.ekvw.de
Inhaltliche Rückfragen:
Kirchenrätin Daniela Fricke
Telefonnummer: 0521/594-308 oder per Email: daniela.fricke@lka.ekvw.de
Kirchenrätin Daniela Fricke
Referentin Birgit Pfeifer
Für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen werden die Seminarkosten einschließlich Übernachtung, Verpflegung und Fahrtkosten im Rahmen des Landesreisekostengesetzes NRW von der Landeskirche übernommen.
Teilnehmenden aus anderen Landeskirchen werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt